Gottesdienste in kleinen Gruppen wieder möglich

Regelungen des Bistums für Feiern von Gottesdiensten in Zeiten von Corona

(Quelle: https://bistumlimburg.de/beitrag/gottesdienste-in-kleinen-gruppen-wieder-moeglich/)

08.05.2020 - Limburg
Seit dem 3. Mai können im Bistum Limburg wieder Gottesdienste in kleinen Gruppen und unter strengen Auflagen gefeiert werden. Entsprechende Entscheidungen der Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz machen dies möglich.

„Wir freuen uns über diese Entscheidungen. Nach Wochen ohne öffentliche Gottesdienste, in denen die freie Religionsausübung aus nachvollziehbaren Gründen eingeschränkt war, kommen wir nun in eine neue Phase“, sagt Domkapitular Wolfgang Rösch. Der Generalvikar des Bischofs von Limburg lobt das umsichtige Handeln der Landesregierungen und die vielen konstruktiven und gemeinsamen Überlegungen zwischen Politik und Kirche. „Nun muss besonnen und beherzt mit der Lockerung der Corona-Regelungen umgegangen werden und Verantwortung für sich selbst und für andere übernommen werden“, betont Rösch. Das gemeinsame Ziel aller Christen, der Politik und der Kirche müsse es bleiben, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu steuern, um das Leben von Menschen zu schützen.

ANSPRUCHSVOLLE VORBEREITUNGSMASSNAHME

Bei allen Möglichkeiten, die sich nach der Entscheidung der Politik nun böten, sei die freie Religionsausübung weiter stark eingeschränkt und das kirchliche Leben nach wie vor weit vom Normalbetrieb entfernt. „Im Bistum Limburg wird es klare Regelungen geben, die es möglich machen in kleinen Gruppen Gottesdienste und Eucharistie zu feiern“, erklärt Rösch. Daher habe er eine entsprechende Dienstanweisung erlassen. „Die Maßnahmen der Dienstanweisung sind mit anspruchsvollen Vorbereitungsmaßnahmen für die Pfarreien verbunden. Uns ist sehr wohl bewusst, dass es nicht überall möglich sein wird, diese Maßnahmen bis zum 3. Mai umzusetzen. Dafür haben wir Verständnis. Ebenso bitten wir aber auch die Gläubigen, die sich nach Gottesdiensten sehnen, um ihr Verständnis“, so Rösch. Die Pfarreien müssten verantwortlich handeln. Dort, wo die entsprechenden Voraussetzungen nicht gegeben seien, könne solange auch kein öffentlicher Gottesdienst gefeiert werden, bis diese gewährleistet seien.

BLICK AUF DIE REGELUNGEN IM BISTUM LIMBURG

Grundsätzlich können Gläubige nun wieder an den Gottesdiensten teilnehmen. Personen, die Erkältungssymptome oder Fieber haben, dürfen nicht an den Gottesdiensten teilnehmen. Personen, die sich einer Risikogruppe zurechnen, sollten aus Eigenschutz nicht an den öffentlichen Gottesdiensten teilnehmen.

Da mit Blick auf Abstandsregelungen und Hygienevorgaben nicht allen Gläubigen die Mitfeier von Gottesdiensten ermöglicht werden kann, sollten die kreativen Online-Angebote nach Möglichkeit fortgeführt und entsprechend bekannt gemacht werden. Die Dispens von der Sonntagspflicht gelte zunächst weiter. „Ich danke allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern in unserem Bistum, die zurzeit ganz besonders herausgefordert sind und die mit viel Leidenschaft, mit Charisma, großem Engagement und Ideenreichtum, neue Formate auf die Beine gestellt haben und erproben“, sagt Rösch.

Wie viele Gläubige gemeinsam Gottesdienst feiern können, hängt im Bistum Limburg unter anderem an der Größe der Kirche. „Es ist zu gewährleisten, dass durchgängig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gläubigen in alle Richtungen gegeben ist. Aus diesem Abstandsgebot ergibt sich die Zahl der zugelassenen Gottesdienstbesucher“, erklärt Rösch. In Rheinland-Pfalz darf nur eine Person pro zehn Quadratmeter Kirchenraum zugelassen werden. Die Zahl der Sitzplätze soll an den Kirchorten publiziert werden. Der Zugang zu den Gottesdiensten sei zahlenmäßig zu begrenzen und es dürfe zu keinem Zeitpunkt zu Menschenansammlungen kommen. Die Pfarreien sind gebeten, entsprechende Ordnerdienste und ein Anmeldeverfahren zu den Gottesdiensten zu organisieren. Die Laufwege in den Kirchen werden dort, wo es nötig ist, als Einbahnwege markiert. So soll ein Zusammentreffen verhindert werden. Eine Empfehlung, Gottesdienste unter freiem Himmel zu feiern, gibt es im Bistum Limburg ausdrücklich nicht, da die Teilnehmerzahl nur sehr schwer zu steuern ist und Versammlungsverbote tangiert werden könnten.

ABSTANDS- UND HYGIENEVORSCHRIFTEN

Die Kirchen sollen vor, während und nach den Gottesdiensten gut durchgelüftet werden. Zudem soll den Gläubigen eine Möglichkeit angeboten werden, sich am Eingang der Kirche mit Desinfektionsmittel die Hände zu desinfizieren. Es ist zudem in Hessen erforderlich, dass Gläubige bis zum Einnehmen der Sitzplätze und ebenso beim Verlassen der Kirche einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In Rheinland-Pfalz müssen Gottesdienstbesucher durchgängig Mundschutz tragen. Die Gläubigen sollen ihr eigenes Gotteslob mitbringen, sofern sie dieses für das persönliche oder das gemeinsam gesprochene Gebet benutzen wollen. Auf den Gesang der Gemeinde ist zu verzichten. Die musikalische Begleitung von Gottesdiensten durch Chor und Orchester bleibt im Bistum zunächst verboten.

Priester und Kommunionhelfer werden sich vor der Spendung der Heiligen Kommunion die Hände desinfizieren und tragen Mund-Nasen-Schutz. Den Gläubigen wird die Kommunion dann in angemessenem Abstand und berührungslos gereicht.

Auch in Niederlassungen von Ordensgemeinschaften können die Gottesdienste wieder unter Teilnahme weiterer Gläubiger gefeiert werden, immer unter Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen.

REQUIEN, TAUFEN, TRAUUNGEN, ERSTKOMMUNIONEN UND FIRMUNGEN

Requien und Trauergottesdienste können in den Kirchen, in denen die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden, gefeiert werden. Taufen und Eheschließungen können gespendet werden, allerdings nur im kleinen Kreis und nicht im gewohnten feierlichen Rahmen.

Die Feier der Firmung als Firmgottesdienst aller Firmbewerber wird vor den Sommerferien nicht möglich sein. In begründeten Fällen und bei ausreichender Vorbereitung des Firmanden kann der Pfarrer im Einzelfall die Firmbefugnis erbitten. Auch die Feier der Erstkommunion kann nicht als gemeinsamer Erstkommuniongottesdienst erfolgen. Kinder, die die Vorbereitung durchlaufen haben, können nach Absprache einzeln oder in kleiner Zahl in einer Sonntagsmesse zur Erstkommunion gehen. Eine spätere Teilnahme an der feierlichen Kommunion in der Gruppe ist dadurch nicht ausgeschlossen.

Der Text wurde mit Blick auf die Verordnungen aus Rheinland-Pfalz am 1. Mai aktualisiert. Die Änderungen sind im Text hervorgehoben.