Gottesdienst der Römisch Katholischen Kirche

In der römisch-katholischen Kirche wird der Gottesdienst, die Sacra liturgia (lat. für „heilige Liturgie“), verstanden als priesterliches Handeln des beständig in seiner Kirche gegenwärtigen und diese in sein Tun einbeziehenden Jesus Christus. In der Liturgie der Kirche spricht Jesus Christus selbst aus den biblischen Lesungen, bewirkt durch sinnenfällige Zeichen das Heil der Menschen und vollzieht, vereint mit seiner Gemeinde, die öffentliche Verehrung (Kult) des einen und dreifaltigen Gottes.

Das Zweite Vatikanische Konzil bestimmte in seiner am 4. Dezember 1963 verabschiedeten Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium die zeitgemäße Form und das zeitgemäße Verständnis der Liturgie.

Die Leitung einiger Gottesdienstformen ist einem Priester vorbehalten, wie etwa die Feier der Heiligen Messe, die Spendung der Sakramente und bestimmte Segnungen und Weihen. Laien wirken dabei im Rahmen vorgegebener Rollen mit, etwa als Kantoren, Ministranten oder Lektoren. Zur Leitung von Stundengebet oder Wortgottesdiensten ist keine Weihe notwendig, jedoch in den meisten Fällen eine besondere Beauftragung. Alle Gläubigen sind aufgerufen zu einer vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern.

Formen des römisch-katholischen Gottesdienstes sind:

  • die Feier der Heiligen Messe (auch Messfeier oder Eucharistiefeier genannt)
  • die Feier der Sakramente: Taufe, Firmung, Weihesakrament, Eheschließung, Krankensalbung, Versöhnung
  • Feiern der Weihe von Personen (Priesterweihe, Abts- und Äbtissinnenweihe) oder Gegenständen (Kirchweihe und Altarweihe). Diese finden immer im Rahmen einer Heiligen Messe statt.
  • der Wortgottesdienst bzw. die Wort-Gottes-Feier
  • das Stundengebet (auch: Tagzeitenliturgie)
  • Andachten (zum Beispiel Kreuzwegandachten, Marienandachten, Aussetzung des Allerheiligsten, Bitt- und Dankandachten)
  • Prozessionen
  • Begräbnisfeiern

Das sogenannte Sonntagsgebot, eines der Kirchengebote, verpflichtet die Gläubigen, am Sonntag und an den gebotenen Feiertagen der Heiligen Messe andächtig beizuwohnen.