Grundlagen

Das Zweite Vatikanische Konzil hat eine Reihe von liturgischen Diensten wiederbelebt, die heute in vielen Gemeinden Verwendung finden. Als Grundsatz gilt, dass alle Christen „bei den liturgischen Feiern entsprechend ihrem Amt, ihrer Beauftragung oder aufgrund ihrer Taufe“ und Firmung zusammenwirken und „den ihnen je eigenen Teil übernehmen.“

Die Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch von 2002 unterscheidet zwischen „Ämtern des Weihestandes“ (Officia ordinis sacri, Bischof, Priester und Diakon) und „Aufgaben des Volkes Gottes“ (Munera populi Dei). Bei den durch Laien (ministri laici) wahrgenommenen Aufgaben wird noch unterschieden zwischen den mit einer Beauftragung durch den Bischof versehenen „besonderen Diensten“ (ministeria peculiaria) und den „übrigen Aufgaben“ (cetera munera). Stehen für eine heilige Messe keine beauftragten Akolythen und Lektoren zur Verfügung, werden deren Aufgaben von anderen Laien übernommen. Diese Dienste und die sie Ausführenden werden nach dem Sprachgebrauch der Grundordnung des Römischen Messbuchs von 2007 als „liturgische Dienste“ bezeichnet.

(Quelle:wikipedia)