Auch wer mal gegangen ist, kann natürlich wiederkommen - Herzlich willkommen!

Kirchenaustritt muss nicht endgültig sein! - Wieder eintreten in die katholische Kirche

Die Kirche freut sich sehr, wenn Sie sich dazu entschließen, wieder einzutreten! Wir stehen Ihnen bei diesem Schritt gerne zur Seite!

Wieder-Eintritt - Eingangs-Beschriftung bei der BuGa Koblenz 2010 - Foto agr

Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen zurück. Herzlich willkommen jede und jeder!

Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig: Manchmal ist es die Begegnung mit anderen Christinnen und Christen, manchmal die Geburt eines Kindes, der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung … Oder andere Erfahrungen im Leben oder in der näheren oder weiteren Umgebung wecken die Frage nach Religion, Glauben und Kirche neu und anders als früher. Ein Wiedereintritt in die Kirche ist in einem solchen Fall sicher möglich.

Erster Ansprechpartner ist in der Regel der zuständige Pfarrer. Sie können aber mit jeder Seelsorgerin und jedem Seelsorger Ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen. Oder Sie wenden sich an www.katholisch-werden.de

Das hat dann nichts mehr mit dem Standesamt zu tun...Switch
... sondern nur mit Ihnen und der Kirche / der Gemeinde vor Ort. Getauft sind Sie ja; ob es ein Gottesdienst ist, in dem Sie Ihren Wiedereintritt vollziehen - oder ein eher privater Schritt, z. B. im Sprechzimmer oder im Pfarrbüro: Das entscheiden Sie selbst mit dem jeweiligen Pfarrer. Das Pfarrbüro meldet dann natürlich auch den kommunalen Behörden, dass Sie "wieder dazugehören" und wahrscheinlich kirchensteuerpflichtig werden.

Häufige Fragen

Kann ich bei dem Amt wieder eintreten, bei dem ich auch meinen Austritt erklärt habe ?
Nein, denn die Wiederaufnahme kann Ihnen eine staatliche Behörde nicht gewähren – das kann nur die Kirche selbst tun. Sie müssen sich also auf jeden Fall an eine katholische Seelsorgerin oder einen katholischen Seelsorger wenden.
Ist für die Aufnahme eine Vorbereitung nötig ?
Meist können Sie recht kurzfristig wieder in die Kirche aufgenommen werden, eine spezielle Vorbereitungszeit ist dafür nicht vorgesehen. In der Regel werden Sie mit Ihrem Pfarrer oder einer anderen Seelsorgerin bzw. einem anderen Seelsorger ein ausführliches Gespräch über Ihren Austritt und Wiedereintritt führen. Vielleicht ist es in Ihrer Situation hilfreich, wenn die Seelsorgerin oder der Seelsorger Sie mit mehreren Gesprächen über eine gewisse Zeit begleitet. Wenn Sie mehr über den Glauben erfahren möchten oder sich Unterstützung dabei wünschen, in der Kirche wieder heimisch zu werden, können Sie in diesen Gesprächen auch besprechen, welche Möglichkeiten es dafür gibt, wie etwa einen Glaubenskurs oder eine Gruppe der Gemeinde.
Kostet der Wiedereintritt etwas ?
Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an. Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie gegebenenfalls (wieder) verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, die Sie ausgetreten waren, müssen Sie keine Kirchensteuer nachzahlen.
Wie läuft die Wiederaufnahme ab ?
Zu Beginn führen Sie ein Gespräch mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger. Diese bzw. dieser erbittet dann in einem Brief an den Bischof Ihre Wiederaufnahme. An Dokumenten benötigen Sie dazu einen aktuellen Taufschein und eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt. Sobald der Bischof oder sein Stellvertreter zugestimmt hat, bestätigen Sie vor Ihrer Seelsorgerin oder Ihrem Seelsorger Ihren Wunsch, der Kirche wieder anzugehören. Dies kann ganz einfach in einem persönlichen Gespräch im Pfarramt geschehen oder im Rahmen eines kleinen Gottesdienstes. Wie Sie diesen Schritt gestalten können, besprechen Sie am besten mit der Seelsorgerin oder dem Seelsorger, die bzw. der Sie beim Wiedereintritt begleitet. Die Information über Ihren Wiedereintritt wird dann an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet.
Muss ich nochmal getauft oder gefirmt werden ?
Nein – wenn Sie getauft sind, gilt das lebenslang. Die Taufe muss und kann nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt für die Firmung. Wenn Sie allerdings noch nicht gefirmt sind, ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit dem Wiedereintritt darüber nachzudenken. Sprechen Sie Ihre Seelsorgerin oder Ihren Seelsorger darauf an!