Wann wird zur Firmvorbereitung eingeladen

Zur Firmvorbereitung eingeladen werden alle Jugendliche, die im Schuljahr vor Beginn der Firmvorbereitung (Start ist nach den Sommerferien) 16 Jahre alt geworden sind. Erstmals zur Firmvorbereitung wird angeschrieben, wer geboren ist in folgendem Zeitraum:

  • 2023-2024: 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2006
  • 2024-2025: 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2007
  • 2025-2026: 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2008
  • 2026-2027: 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2009
  • 2027-2028: 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2010
  • 2028-2029: 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2011

Zusätzlich werden in jedem Jahr diejenigen angeschrieben, die aus den beiden älteren Jahrgängen darüber noch nicht gefirmt wurden. Somit ist eine Firmvorbereitung möglich in dem zeitlichen Rahmen des Besuchs der schulischen Oberstufe oder vergleichbarer Phase der Berufsausbildung. Es kann sein, dass aus den Jahrgängen der Jahre zuvor sich einzelne Jugendliche aus persönlichen, beruflichen oder schulischen Gründen nicht haben melden können, die dann in den beiden anschließenden Jahren der ersten Einladung nochmals eingeladen werden:

  • 2023-2024: 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2007 UND 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2004
  • 2024-2025: 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008 UND 1. Juli 2006 bis 30. Juni 2005
  • 2025-2026: 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 UND 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2006
  • 2026-2027: 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010 UND 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2007
  • 2027-2028: 1. Juli 2010 bis 30. Juni 2011 UND 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2008

Ältere Jugendliche und junge Erwachsene können, wenn sie möchten, bei der Firmvorbereitung der jugendlichen teilnehmen. Oder sie können an der Erwachsenenfirmung und deren Vorbereitung darauf in der Stadtkirche teilnehmen. https://frankfurt.bistumlimburg.de/beitrag/erwachsenentaufe-erwachsenenfirmung-ehevorbereitung-liturgische-bildung/

Jugendliche, die als „Kann-Kinder“ nach dem 1. Juli eingeschult sind und demgemäß jünger sind, können mit denen, mit denen sie in der Klasse / Jahrgangsstufe sind und / oder die sie aus der Erstkommunionvorbereitung kennen, die Firmvorbereitung machen. Da die nicht erfassbar ist, müssten sie sich im Einzelfall melden.